Vergütung
Ich lege großen Wert auf Kostentransparenz. Scheuen Sie sich nicht, mir Fragen zu meiner Vergütung zu stellen. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Kosten, die im Rahmen eines Mandates anfallen können:
1. Erstberatung
Wenn sich Ihr Problem bereits mit einem ersten Beratungsgespräch lösen lässt und Sie Verbraucher sind, berechne ich gemäß § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) eine Beratungsgebühr bis maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer (= 226,10 €) - abhängig von der Länge des Gesprächs und der Komplexität des Themas. Auch wenn sich der Irrtum hartnäckig hält: die Erstberatung beim Anwalt ist nicht kostenlos, geht aber für einen Verbraucher über die 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer nicht hinaus.
2. Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
In Fällen, die einen durchschnittlichen Aufwand erfordern, rechne ich nach dem RVG ab. Darin sehen Betragsgebühren und Satzgebühren eine gewisse Vergütung für bestimmte Tätigkeiten vor. Die Satzgebühren hängen vom Gegenstandswert ab. Die Vergütungshöhe variiert: Vertrete ich Sie nur außergerichtlich, ist die Vergütung geringer, vertrete ich Sie auch gerichtlich, fällt die Vergütung höher aus. Deswegen ist es zu Beginn eines Mandates oft nicht seriös vorherzusagen, welche Kosten auf Sie zukommen werden. Selbstverständlich bespreche ich mit Ihnen die Kostenrisiken Ihres Falles. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, rechne ich bei einer Deckung durch die Versicherung nach den Sätzen des RVG gegenüber Ihrer Versicherung ab.
3. Pauschalhonorar
Insbesondere bei Vertragsgestaltungen und im Strafrecht arbeite ich oft mit Pauschalhonoraren. Sie wissen von Beginn an, welche Leistungen wie viel kosten. In einer schriftlichen Vereinbarung wird klar festgelegt, welcher Zeitraum bzw. welche Leistungen vom Honorar umfasst sind. Der große Vorteil für Sie: es gibt keine unerwarteten Kosten.
4. Stundenhonorar
In umfangreichen und schwierigen Fällen vereinbare ich mit Ihnen ein Stundenhonorar. Die Höhe des Stundensatzes variiert. Insbesondere in umfangreichen erbrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, rechne ich nach geleisteten Arbeitsstunden ab.